Elterninfo: Änderungen beim Lolli-Testsystem

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Liebe Eltern,

aufgrund der begrenzten Laborkapazitäten hat es eine Anpassung des Lolli-Testsystems gegeben.

Ich werde zunächst aus der Schulmail vom 25.01.2022, 22:13 Uhr zitieren.

„Für alle Grundschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres (Gruppe 1: Mo/Mi, Gruppe 2:

Di/Do) beibehalten. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Diese informieren im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.

* Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen wird verändert. Es ist keine Abgabe von PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.

* Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.

* Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.

 

Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen.

 

Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.

* Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.

* Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.

* Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.

* Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

 

Vorgehen bei positivem Antigenschnelltest in der Schule:

 

Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis müssen in der Schule umgehend von den übrigen Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse isoliert und beaufsichtigt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten dieser jungen Schülerinnen und Schüler werden über ein positives Antigenschnelltest-Ergebnis ihrer Kinder informiert und aufgefordert, ihre Kinder unmittelbar von der Schule abzuholen. Gemäß Coronabetreuungsverordnung ist auch das Gesundheitsamt zu informieren.

 

Wir bitten die Eltern, bei einem positiven Poolergebnis – wenn möglich – einen Bürgertest bei ihrem Kind vor dem Schulbesuch durchführen zu lassen, um somit Sicherheit für das eigene Kind, aber auch für die Schulgemeinde, herzustellen. Zugleich bitten wir die Eltern, an dem Tag, an dem der Antigenschnelltest durchgeführt wird, eine mögliche Abholung des Kindes in den frühen Morgenstunden sicherzustellen.“

Auch an der Hinseler Schule werden wir so verfahren wie oben angeführt.

Sie werden über die Klassenlehrerinnen über die Poolzugehörigkeit Ihrer Kinder informiert. Wenn nun ein Pool positiv ist, wird über die Klassenlehrerin kommuniziert, um welchen Pool es sich handelt.

Die betroffenen Kinder aus diesem Pool werden dann entweder als erstes vor dem Unterricht mit einem Antigenschnelltest getestet, im Falle eines positiven Ergebnisses wird verfahren wie oben beschreiben.

Sie können aber auch vor Schulbeginn zu einem Testzentrum gehen, aus diesem Grunde haben wir für den Fall eines positiven Pools eine Gleitzeit für den Unterrichtsbeginn bis ca. 8.20 Uhr eingerichtet.

Das Testzentrum in der Schulte-Hinsel 2 führt einen Nasen- und Rachenabstrich durch.

Ich bitte Sie also bei einem positiven Poolergebnis zunächst das Testzentrum aufzusuchen, da bei der Omikron-Variante die Viruslast im Rachen wesentlich höher ist als in der Nase.

Die Kolleginnen werden sicherlich vollstes Verständnis für das Ausschöpfen der Gleitzeit haben, wenn wir dann durch einen Nasen-Rachenabstrich auf der sichereren Seite sind.

Nun noch eine Bemerkung zu den Kontaktpersonen:

Kontaktpersonen von Infizierten können sich ab dem 5. Tag (Termin wird durch die Klassenlehrerin kommuniziert) freitesten. Ich bitte Sie dies auch zu tun, dann können Ihre Kinder bereits am 5. Tag wieder die Schule besuchen.

 

Herzliche Grüße und halten Sie durch,

Bettina Ellies